Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Der Beförderungsvertrag wird nur zu den Bedingungen dieser AGBabgeschlossen. Widersprechende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Diese AGB, die Tarifbestimmungen, die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen und die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (https://www.alpinesicherheit.at/de/FIS-Regeln/) sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Tarifbedingungen, die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS), die  Die Beförderungsbedingungen sind bei den Zugängen der Aufstiegshilfen angeschlagen und liegen überdies bei den Kassen zur Einsicht auf.

Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karten berechtigen, werden von rechtlich eigenständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft handelt für die anderen Unternehmer nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Bei Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen, bei Missachtung der Sperre von Skiabfahrten (z.B. wegen Lawinengefahr, des Skifahrverbots in Waldbereichen oder der FIS-Regeln erfolgt der Ausschluss von der Beförderung. In schwerwiegenden Fällen und bei wiederholtem Verstoß erfolgen der ersatzlose Entzug des Skipasses und eine Strafanzeige bei der Behörde. Im Übrigen ist den Anordnungen der Mitarbeiter des Bergbahnunternehmen Folge zu leisten.

 Gültigkeit

Im Regelfall beginnt die Gültigkeit am Tag der Ausstellung. Auf Wunsch können alle Skitickets außer Staffel- und 2,5-Tageskarten im Vorverkauf erworben werden. Skitickets gelten immer an aufeinanderfolgenden Tagen. Eine Unterbrechung ist nicht möglich (Ausnahme Wahlabos).

Die Benützung der Aufstiegshilfen (Seilbahn- und Liftanlagen) setzt den Besitz eines gültigen Skipasses voraus. Das Bergbahnunternehmen schuldet dem Besitzer eines gültigen Skipasses dann keine Beförderung, wenn eine Benützung aus nicht vom Bergbahnunternehmen zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzulässig ist: Zu solchen Gründen zählen neben witterungsbedingten Einflüssen (z.B. starker Wind) und Lawinengefahr auch Stillstand wegen vorgeschriebener Wartungsarbeiten oder technischer Störungen.

Der gültige Skipass berechtigt den Inhaber zur Benützung aller in Betrieb stehenden Anlagen innerhalb der Geltungsdauer nach den Tarif- und Beförderungsbedingungen und dieser AGB. Der Skipass ist nicht übertragbar. Der nachträgliche Umtausch, die Verschiebung oder Verlängerung der Gültigkeit sind nicht möglich. Nicht gefahrene Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben.

Die Kontrolle der Gültigkeit der Skipässe erfolgt bei den Tal- und Bergstationen der Ausstiegshilfen, und zwar durch Lesegeräte und/oder durch die Mitarbeiter des Bergbahnunternehmens. Die Weisungen der Mitarbeiter der Bergbahnunternehmens sind zu befolgen und die Lesegeräte bestimmungsgemäß zu benutzen. Die Kontrolle der Gültigkeit der Skipässe kann auch bei jeder Anlage, im Kassenbereich oder auf den Parkplätzen erfolgen. Auch hier ist der Skipass den Mitarbeitern des Bergbahnunternehmens auf deren Verlangen jederzeit vorzuweisen und sind die Weisungen zu befolgen.

Preise und Ermäßigungen

Die aktuellen Preise für die verschiedenen Leistungen sind der aufliegenden Preisliste zu entnehmen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen USt. Die Zahlung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen. Bezahlmöglichkeiten an den Skipasskassen: Bargeld in Euro, Bankomat (Maestro) oder Kreditkarte (Mastercard, Visa).

Ermäßigungen (Kinder, Jugend, Senioren, Mini, Familien, Behinderte)werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises gewährt. Bitte haben sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf.

Eine Invaliden-Ermäßigung wird ab einem dokumentierten Invaliditätsgrad von 60 % gewährt.

Sofern angebotene Ermäßigungen in Anspruch genommen werden, muss die aufrechte Anspruchberechtigung durch entsprechende amtliche Dokumente nachgewiesen werden.

Unrechtmäßig in Anspruch genommene Ermäßigungen haben den Entzug des Skipasses zur Folge. Wir behalten uns eine Strafanzeige vor.

Das Unternehmen behält sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Tickets zu limitieren. Preisänderungen, auch tageweise bleiben dem Unternehmen ebenfalls vorbehalten.

Eine Gruppenermäßigung erfolgt ausschließlich beim gemeinsamen Kauf von Karten derselben Gültigkeitsdauer durch einenGruppenleiter.

Ermäßigungen während der Superskiwochen werden ausschließlich unter Vorlage der Gästekarte beim Kauf gewährt. Verlangen Sie bei Ihrer Ankunft von Ihrem Vermieter die Gästekarte.

Mit dem Kauf eines namenbezogenen Skipasses stimmt der Karteninhaber einer automatischen Registrierung seiner persönliche Daten zu, weiters dass diese zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchliche Kartenverwendung erfasst, verarbeitet und sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist gelöscht werden.

 Rückvergütung

Auf Rückvergütung besteht kein rechtlicher Anspruch. Allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Bei Skiunfällen kann der Kaufpreis mit einer Gültigkeitsdauervon mindestens zwei Tagen gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 anteilsmäßig rückerstattet werden. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die unverzügliche Hinterlegung des Skipasses des Verunfallten an einer unserer Kassen, sowie die Beibringung eines ärztlichen Attests ortsansässigen Arztes oder Krankenhauses. Eine Rückvergütung kann nur dann erfolgen, wenn derSkipass nach dem Unfall nicht mehr verwendet wurde und erfolgt ab dem Tag der Hinterlegung an einer der Kassen, frühestens jedoch ab dem Tag nach dem Skiunfall. Allfällige Berge- und Versorgungskosten durch die Pistenrettung sind nicht im Skipass-Preis inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Rückvergütung für die Skipässe von Begleitpersonen des Verunfallten ist nicht möglich.

Vorzeitige Abreise, Schlechtwetter, Betriebsunterbrechungen oder stillstand von Anlagen bzw. Pistensperren aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen (Witterung, Wind Elementarereignisse u.a.) geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung des Gültigkeitzeitraums.

Auch die Betriebseinstellung einiger Anlagen während oder am Ende der Saison (z.B. aufgrund der Schneelage) bleibt vorbehalten. Auch hier findet keine Rückvergütung/Preisminderung statt.

 Einschränkungen auf Grund der COVID-19 Pandemie

Bekanntlich bestanden und bestehen weltweit Beschränkungen und Einschränkungen auf Grund der COVID-19 Pandemie, welche auch die Nutzung der Leistungen der Bergbahnen Berwang einschränken könnten (zB Abstandsregeln, Beschränkung der Anzahl der beförderten Personen, Regelungen für den Kassen-, Einstiegs- oder Ausstiegsbereich, Reduktion der Betriebszeiten, Regelungen zu Grenzkontrollen oder Grenzübertritten, etc.).

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit wieder neue derartige Beschränkungen und Einschränkungen für die Nutzung der Leistungen der Bergbahnen Berwang gesetzlich angeordnet werden können. Auch für diese Fälle besteht gegenüber der Bergbahnkein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer des Tickets.

Die Einhaltung behördlich vorgeschriebener Maßnahmen (insbesondere der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 oder einer sonstigen Pandemie) als Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Bergbahnen Berwang liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde behördlich vorgeschriebene Maßnahmen (zB Vorlage eines negativen Tests oder eines Impfnachweises, etc.) nicht einhalten können oder wollen und darf deshalb keine Beförderung erfolgen, kann der Kunde keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer geltend machen.

Missbrauch

Skitickets sind Personenbezogen und nicht übertragbar. Jede versuchte oder tatsächliche missbräuchliche Verwendung des Skipasses sowie die Umgehung der Lesegeräte hat unbeschadet allfälliger strafrechtliche Konsequenzen, hat den sofortigen Entzug des Skipasses, sowie der Einhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes zur Folge. Strafanzeigen behalten wir uns vor.

Ersatz für verlorene und beschädigte Skipässe

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Ersatz von verlorenen oder defekten Skipasses.Für verloren gegangene oder beschädigte Skipässe mit einer Gültigkeit von mindestens drei Tagen kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 (zzgl. €2,00 Pfand) ein neuer Skipass ausgestellt werden. Wenn der Skipass am Tag der Verlustanzeige bereits verwendet wurde, beschränkt sich die Gültigkeitsdauer des neu ausgestellten Skipasses auf die diesem Tag folgenden Tage.

Defekte Skipässe (ohne erkennbare äußere Beschädigung) können nur bei Vorlage des Kaufbelegs erneuert werden.

Werden Skipässe (etwa Saisonkarten) vergessen, so muss eine entsprechende Tageskarte erworben werden. Eine Rückerstattung ist grundsätzlich nicht möglich.

 Betriebs- und Pistenschluss

Bitte beachten Sie die schließungszeiten der Bahnen und Lifte. Mit witterungsbedingtenAnlagenschließungen und eingeschränktem Skibetrieb ist insbesonders zu den randzeiten der Wintersaison zu Rechnung.

 Die Benutzung des gesamten Skiraumsnach Pistenschluss ist lebensgefährlich und daher strengstens verboten. In dieser Zeit finden regelmäßig Lawinensprengungen sowie die Pistenpräparierung (zum Teil auch mit für den Skifahrer nicht sichtbaren Seilwinden) statt und es erfolgen keine Kontrollfahrten des Pistendienstes mehr.

 KeyCard

Die Ausgabe von Skipässen erfolgt in der Regel auf elektronischen Datenträgern (KeyCards), für die ein Pfand in der Höhe von €2,00 eingehoben wird. Eine Rücknahme von unbeschädigten, funktionsfähigen und aus der aktuellen Wintersaison stammenden Mehrweg-KeyCards wird an unseren Kassen gewährleistet. Wir bitten um Verständnis, dass für ältere KeyCard-Generationen aufgrund der technischen Entwicklung keine Rücknahme garantiert werden kann.

 Für Einweg-KeyCards, welche für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 2,5 Tagen ausgegeben werden, wird kein Pfand eingehoben und werden daher auch nicht rückerstattet.

 Rückgabemöglichkeiten für unbeschädigte KeyCards und Rückerstattung des Pfands bei den Kassen, sowie auf freiwilliger Basis bei Vermietern, Sportgeschäften und Gastronomiebetrieben.

 Gästekarte

Verlangen Sie bei Ankunft die Gästekarte von Ihrem Vermieter.

 Haftung

Schadenersatzansprüche können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch den Bahnbetreiber geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für den Ersatz von Schäden an Personen sowie für Ersatzansprüche nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) oder dem Produkthaftungsgesetz.

 Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme fremder Leistungen entstehen, haftet grundsätzlich nur der jeweilige Leistungserbringer. Die Bergbahnen Berwang haften nicht für Schäden, die durch andere Pistennutzer oder sonstige Dritte verursacht werden. Bei besonders rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise, sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen muss mit dem Ausschluss der Beförderung gerechnet werden. Wir bemühen uns um Ihre Sicherheit und bitten Sie die FIS-Regeln zu beachten.

 Für persönliche Gegenstände der Besucher (inklusive Ski, Snowboard etc.) wird keine Haftung übernommen.

 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das für den Sitz der Bergbahnen Berwang sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht zuständig.

 Schlussbestimmungen

Eine Änderung oder Neufassung dieser AGB ist jederzeit möglich und gelten ab dem auf die Neuveröffentlichung auf der Webseite folgenden Tag.

 Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt.


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Lage und Kontakt

Bergbahnen Berwang 
6622 Berwang 120 
Tirol, Österreich 

Tel.: +43 5674 81240 
info@berwang.tirol 

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