Die STVO des Wintersports

Sicherheit in der Skiarena Berwang

10 Regeln für sichere Pisten

FIS Pistenregeln

Skifahren und Snowboarden ist wie jede andere Sportart mit Risiken verbunden. Die FIS-Pistenregeln als Maßstab für das sportgerechte Verhalten des umsichtigen und verantwortungsbewussten Skifahrers und Snowboarders haben zum Ziel, Unfälle auf Ski- und Snowboardabfahrten zu vermeiden. Sie gelten für alle Skifahrer und Snowboarder. Jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet, diese Regeln zu kennen und einzuhalten. Wer unter Missachtung der Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Rücksicht auf die anderen Skifahrer

Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

Einfahren und Anfahren

Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Anhalten

Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Aufstieg und Abfahrt

Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.

Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.

Ausweispflicht

Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Notrufnummern

  • Pistenrettung Berwang +43 5674 81 24 32 (bei Skiunfällen während der Betriebszeiten)

  • Ambulanzdienst - Rettung (für alle medizinischen Notfälle, leitet zur nächsten Dienststelle des Roten Kreuzes): 144

  • Bergrettung (für alpine Notfälle): 140

  • Feuerwehr: 122

  • Polizei: 133
    Servicenummer der Polizei: +43 59133 (Verbindung zur nächstgelegenen Polizeidienststelle oder einer übergeordneten Leitstelle)

  • Euronotruf: 112 (für alle Notfälle, leitet zur nächsten Polizei-Dienststelle weiter)

  • Ärzte-Notdienst: 141 (Information über diensthabende Ärzte - auch am Wochenende)

  • Gehörlosen-Notruf (SMS an die Polizei): 0800 133 133

  • KFZ-Pannendienste: 120 (ÖAMTC) und 123 (ARBÖ)

SOS-EU-Alp App

Warn- & Sicherheitshinweise

Den Anordnungen des Seilbahnpersonals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Befahren Sie keine gesperrten Pisten und verlassen Sie nicht die markierten Bereiche, um sich und andere Gäste in Gefahr zu bringen. Zuwiderhandelnde können von der Beförderung ausgeschlossen
werden. Der Skipass wird dann ersatzlos eingezogen. Zur Vermeidung von Unfällen bitten wir Sie, die internationalen FIS-Verhaltensregeln einzuhalten. Bitte beachten Sie die an den Liftstationen angegebenen Zeiten für die letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes. Bei einem eventuellen Unfall können Sie an den Liftstationen Hilfe herbeiholen lassen. Eine allfällige Pistenrettung ist nicht im Preis der Fahrkarte inkludiert und wird gesondert in Rechnung gestellt.


Gesperrte Pisten:
Eine Piste kann aus verschiedenen Gründen aller Art gesperrt sein, z.B. Lawinengefahr, Vereisung oder Schneemangel, etc. Das Fahren auf gesperrten Pisten ist ausnahmslos verboten und wird rechtlich geahndet.

Lawinengefahr:
Die Lawinentafel warnt vor allgemeinen oder örtlich permanenten oder akuten Lawinengefahren im freien Gelände.
LAWINENWARNDIENST TIROL

Pistengeräte:
Pistengeräte täglich von 16:30 bis 8:30 Uhr im Einsatz (ausgenommen Nachtskilauf). Das Befahren und der Aufenthalt auf den Pisten während dieser Zeit ist generell verboten!

​​​​​​​SOS:
Bei Unfällen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter beim nächstgelegenem Lift!

Ski-Unfall-Meldung

Wenn Sie im Pistenbereich auf Verletzte treffen, handeln Sie bitte wie folgt

  • Absperren der Unfallstelle
    Stecken Sie rund 5 - 10 Meter oberhalb der Unfallstelle zwei Ski überkreuzt in den Schnee. Ist der Unfall hinter einem Hügel passiert, stellen Sie die Skier am besten auf die Kuppe damit andere Skifahrer rechzeitig bremsen können. Bei schlechter Sicht sollten Sie zusätzlich ein gut sichtbares Kleidungsstück auf die Ski hängen.

  • Erste Hilfe leisten

  • rasche Verständigung unseres Rettungsdienstes unter Angabe des Unfallortes (Seilbahn/Pistennummer) und der Art der Verletzung.

Meldestellen sind alle Seilbahnstationen sowie Kassen oder direkt unter der Nummer der Pistenrettung Berwang +43 5674 81 24 32

Informationen zur Unfallmeldung

Wer?
Wer meldet den Unfall.

Wo?
Wo ist der Unfall passiert? Nennen Sie die Pistennummer sowie den Namen des nächsten Lifts. Wenn Sie beides nicht wissen, suchen Sie nach farbigen Markierungen, Zahlen oder markanten Landschaftspunkten.

Was?
Was ist wann geschehen? Kurze Beschreibung, Art der Verletzungen, etc.

Wie Viele?
​​​​​​​Wie Viele Verletzte gibt es?

Wetter
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Heute 8° C | 5° C
wolkig
Morgen 9° C | 4° C
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Übermorgen 1° C | -3° C
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Pisten check 31/35
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Im familienfreundlichen, schneesicheren Skigebiet Berwang-Bichlbach-Heiterwang erwarten Sie von Mitte Dezember bis Anfang April insgesamt 12 Liftanlagen, darunter eine Gondelbahn, mehrere Sesselbahnen und Schlepplifte.
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Lage und Kontakt

Bergbahnen Berwang 
6622 Berwang 120 
Tirol, Österreich 

Tel.: +43 5674 81240 
info@berwang.tirol 

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